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   KG, 19.07.2017 - (5) 161 Ss 94/17 (54/17)   

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https://dejure.org/2017,26580
KG, 19.07.2017 - (5) 161 Ss 94/17 (54/17) (https://dejure.org/2017,26580)
KG, Entscheidung vom 19.07.2017 - (5) 161 Ss 94/17 (54/17) (https://dejure.org/2017,26580)
KG, Entscheidung vom 19. Juli 2017 - (5) 161 Ss 94/17 (54/17) (https://dejure.org/2017,26580)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 46 Abs 3 StGB, § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG
    Revision in Strafsachen: Berücksichtigung ausländischer Vorstrafen bei der Strafzumessung; Urteilsfeststellungen bei Nichtberücksichtigung des Tatmodus einer früheren ausländischen Verurteilung im Rahmen der Strafzumessung; strafschärfende Berücksichtigung der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Darstellung von Vorstrafen im Strafurteil; Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot von Tatbestandsmerkmalen durch strafschärfende Wertung eigenverantwortlichen und selbständigen Handelns

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Darstellung von Vorstrafen im Strafurteil; Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot von Tatbestandsmerkmalen durch strafschärfende Wertung eigenverantwortlichen und selbständigen Handelns

  • rechtsportal.de

    StGB § 46 Abs. 3 ; BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2
    Anforderungen an die Darstellung von Vorstrafen im Strafurteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 03.06.1997 - 1 StR 183/97

    Gebotene Beweiserhebung bei strafschärfender Einbeziehung einer früheren

    Auszug aus KG, 19.07.2017 - 161 Ss 94/17
    Hält er ihn für ausreichend, so muss er sich nicht zur weiteren Aufklärung früherer Straftaten gedrängt sehen (vgl. zum Ganzen: BGH, Beschluss vom 3. Juni 1997 - 1 StR 183/97 -, BGHSt 43, 106, juris Rn. 7).

    Im Ausgangspunkt ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, dass Feststellungen rechtskräftiger Urteile zu früheren Tatgeschehen den neu entscheidenden Tatrichter nicht binden (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juni 1997 - 1 StR 183/97 -, BGHSt 43, 106, juris Rn. 6).

  • BGH, 21.02.2017 - 1 StR 618/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus KG, 19.07.2017 - 161 Ss 94/17
    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten Geschehensabläufe zu unterstellen, für deren Vorliegen außer den nicht widerlegbaren, aber auch durch nichts gestützten Angaben des Angeklagten keine Anhaltspunkte bestehen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 21. Februar 2017 - 1 StR 618/16 -, juris Rn. 19; Senat, Urteil vom 2. Dezember 2015 - [5] 161 Ss 231/15 [46/15] -, juris Rn. 25).
  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 434/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit:

    Auszug aus KG, 19.07.2017 - 161 Ss 94/17
    Dies ist in den Urteilsgründen in einer dem Erfordernis der rationalen Nachvollziehbarkeit der Beweiswürdigung entsprechenden Weise darzulegen (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 2017 - 4 StR 434/16 -, juris Rn. 8 m.w.N.).
  • BGH, 20.04.2017 - 2 StR 346/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: Anforderungen bei

    Auszug aus KG, 19.07.2017 - 161 Ss 94/17
    Aus den Urteilsgründen muss sich ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2017 - 2 StR 346/16 -, juris Rn. 6; Senat, Urteil vom 10. April 2017 - [5] 161 Ss 173/16 [49/16] -, juris Rn. 29).
  • KG, 23.05.2014 - 2 Ws 198/14

    Bewährungswiderruf wegen Auslandstat

    Auszug aus KG, 19.07.2017 - 161 Ss 94/17
    (3) Angesichts der lückenhaften Feststellungen und der rechtsfehlerhaften Beweiswürdigung bedarf es keiner Entscheidung, ob eine (ausländische) Vorstrafe bei der Strafzumessung schon dann unberücksichtigt bleiben kann oder sogar muss, wenn durch das damalige Strafverfahren die Rechte des Angeklagten aus der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht gewahrt worden sind (vgl. zu der Berücksichtigung ausländischer Verurteilungen bei der Entscheidung über den Bewährungswiderruf: KG, Beschluss vom 23. Mai 2014 - 2 Ws 198/14 -, NStZ 2015, 165, 166).
  • KG, 02.12.2015 - 161 Ss 231/15

    Strafbarer Verstoß gegen das Staatsangehörigkeitsgesetz: Falschangabe zur

    Auszug aus KG, 19.07.2017 - 161 Ss 94/17
    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten Geschehensabläufe zu unterstellen, für deren Vorliegen außer den nicht widerlegbaren, aber auch durch nichts gestützten Angaben des Angeklagten keine Anhaltspunkte bestehen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 21. Februar 2017 - 1 StR 618/16 -, juris Rn. 19; Senat, Urteil vom 2. Dezember 2015 - [5] 161 Ss 231/15 [46/15] -, juris Rn. 25).
  • KG, 10.04.2017 - 161 Ss 173/16

    Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Anforderungen an die

    Auszug aus KG, 19.07.2017 - 161 Ss 94/17
    Aus den Urteilsgründen muss sich ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2017 - 2 StR 346/16 -, juris Rn. 6; Senat, Urteil vom 10. April 2017 - [5] 161 Ss 173/16 [49/16] -, juris Rn. 29).
  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 547/16

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Hemmung der Rechtskraft; Berufungsbeschränkung

    Auszug aus KG, 19.07.2017 - 161 Ss 94/17
    Sie versagt ihr eine Anerkennung aber dann, wenn die dem Schuldspruch im angefochtenen Urteil zugrunde liegenden Feststellungen tatsächlicher und rechtlicher Art unklar, lückenhaft, widersprüchlich oder so dürftig sind, dass sich Art und Umfang der Schuld nicht in dem zur Überprüfung des Strafausspruchs notwendigen Maße bestimmen lassen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 27. April 2017 - 4 StR 547/16 -, juris Rn. 20 m.w.N.).
  • BGH, 20.12.2012 - 3 StR 407/12

    Prozessuale Tatidentität im Betäubungsmittelstrafrecht; Bandenmitgliedschaft

    Auszug aus KG, 19.07.2017 - 161 Ss 94/17
    Bei einem auf eine spätere Veräußerung zielenden Anbau von Cannabispflanzen - wie hier - kommt es für die Beurteilung der Handelsmenge zur Abgrenzung des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln vom Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge indes nicht entscheidend darauf an, welchen Wirkstoffgehalt die angebauten Pflanzen konkret haben, sondern auf welchen geplanten Umsatz die Aufzucht gerichtet ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 407/12 -, BGHSt 58, 99, juris Rn. 25).
  • BGH, 22.12.2016 - 4 StR 360/16

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus KG, 19.07.2017 - 161 Ss 94/17
    Danach ist die Menge maßgeblich, die mit der bereits begonnenen Aufzucht der Pflanzen letztlich erzielt und gewinnbringend veräußert werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 2016 - 4 StR 360/16 -, juris Rn. 9, BGH a.a.O., juris Rn. 27; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG 8. Auflage, § 29a Rn. 105).
  • BGH, 29.06.2000 - 4 StR 190/00

    Erwiesene Tatsachen; Urteilsgründe; Hehlerei; Wahlfeststellung; Postpendenz

  • BGH, 10.09.2003 - 1 StR 371/03

    Abfassung der Urteilsgründe (Strafzumessung: Vorstrafen; Beschränkung bei der

  • BGH, 04.12.1996 - 2 StR 347/96

    Unüberwindliche Zwangslage als Strafmilderungsgrund - Strafmilderung durch

  • BGH, 14.02.2017 - 2 StR 569/16

    Strafzumessung (Berücksichtigung ausländischer Vorstrafen)

  • KG, 27.08.2013 - 161 Ss 101/13

    StPO § 318 Satz 1 - Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung (Spielsucht des

  • KG, 12.01.2017 - 121 Ss 197/16

    Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch im Strafverfahren wegen

  • KG, 08.03.2013 - 161 Ss 21/13

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei wirksamer Berufungsbeschränkung;

  • BGH, 26.04.1996 - 3 StR 117/96

    Aufhebung des Strafausspruchs wegen Zugrundelegung eines zu hohen Schuldumfangs

  • KG, 21.02.2012 - 121 Ss 32/12

    Angaben zu Handelsmengen und Wirkstoffgehalt

  • KG, 09.04.2020 - 121 Ss 1/20

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung innerhalb des Rechtsfolgenausspruchs und

    Soweit Vorstrafen bei der Strafzumessung berücksichtigt werden sollen, sind sie in dem Umfang und in denjenigen Einzelheiten mitzuteilen, in denen sie für die getroffene Entscheidung von Bedeutung sind (ständ. Rspr., vgl. z. B. BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 2013 - 3 StR 101/13 -, juris, und 10. September 2003 - 1 StR 371/03 -, juris; KG, Urteil vom 18. August 2017 - [4] 121 Ss 87/17 - Senat, Urteil vom 19. Juli 2017 - [5] 161 Ss 94/17 [54/17] -, juris Rdnr. 16, m. w. Nachw.).

    Ob der Strafzumessungsgrund der Warnwirkung (vgl. dazu auch OLG Köln, Beschluss vom 2. Juni 2017 - III-1 RVs 117/17 -, juris Rdnr. 7 ff. m. w. Nachw.) ausreicht, unterliegt einer wertenden Entscheidung des Tatrichters bei der Strafzumessung, die der revisionsrechtlichen Überprüfung grundsätzlich entzogen ist (vgl. Senat, Urteil vom 19. Juli 2017, a. a. O., juris Rdnr. 17 m. w. Nachw.).

  • KG, 15.12.2021 - 5 Ss 48/21

    Anforderungen an die Feststellung gewerbsmäßigen Handelns im Sinne von § 29 Abs.

    Soweit Vorstrafen bei der Strafzumessung berücksichtigt werden sollen, sind sie in dem Umfang und in denjenigen Einzelheiten mitzuteilen, in denen sie für die getroffene Entscheidung von Bedeutung sind (ständ. Rspr., vgl. z. B. BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 2013 - 3 StR 101/13 -, juris, und 10. September 2003 - 1 StR 371/03 -, juris; Senat, Beschluss vom 9. April 2020, a. a. O., und Urteil vom 19. Juli 2017 - [5] 161 Ss 94/17 [54/17] -, juris Rn. 16, m. w. N.).

    Ob der Strafzumessungsgrund der Warnwirkung (vgl. dazu auch OLG Köln, Beschluss vom 2. Juni 2017 - III-1 RVs 117/17 -, juris Rn. 7 ff. m. w. N.) ausreicht, unterliegt einer wertenden Entscheidung des Tatrichters bei der Strafzumessung, die der revisionsrechtlichen Überprüfung grundsätzlich entzogen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 9. April 2020, a. a. O., und Urteil vom 19. Juli 2017, a. a. O., juris Rn. 17 m. w. N.).

  • BGH, 06.05.2020 - 2 StR 391/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung des Handeltreibens

    Stehen keine Referenzwerte aus einem früheren Anbau zur Verfügung, muss die zu erwartende Ertragsmenge - gegebenenfalls mit sachverständiger Hilfe - geschätzt werden (BGH, Urteil vom 22. Dezember 2016 - 4 StR 360/16, aaO; KG, Urteil vom 19. Juli 2017 - (5) 161 SS 94/17 (54/17), juris Rn. 6; Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl., § 29a Rn. 64 f.; MüKo-StGB/O?lakc?o?lu, 3. Aufl., BtMG § 29a Rn. 70 f.; Patzak/Goldhausen, NStZ 2014, 384, 386).
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